Der Führerschein der Klasse A1 berechtigt zum Führen von Leichtkrafträdern bis max. 125 ccm, 11 KW und max. 0,1 KW pro kg Gewicht des Motorrades.
Für den Motorradführerschein der Klasse A1 muss man 16 Jahre alt sein. Für den B196 mind. 25 Jahre und mindestens 5 Jahre im Besitz des Klasse B Führerscheins sein.
Erforderlich ist für die theoretische Ausbildung eine Mindestteilnahme an 12 Doppelstunden Grundstoff á 90 min und zusätzlich 4 Doppelstunden Klasse A-Unterricht. Für die Klasse B196 ist nur die 4 Doppelstunden A-Unterricht erforderlich.
Die Teilnahme an zusätzlichen Theoriestunden ist kostenlos.
Die praktische Ausbildung kann nach den ersten theoretischen Kenntnissen verzahnend ineinander übergehend, begonnen werden.
Für die praktische Ausbildung unterscheidet man zwischen Übungsfahrten, welche nicht vom Gesetzgeber vorgeschrieben sind und bei denen die benötigte Menge sich von Schüler zu Schüler unterscheidet, und den besonderen Ausbildungsfahrten, die der Gesetzgeber vorschreibt. Die sogenannten Sonderfahrten setzen sich wie folgt zusammen.
Für die Klasse B196 sind mindestens 5 Übungsstunden á 90 Minuten erforderlich
Ohne Vorbesitz einer Führerscheinklasse
Um den Führerschein der Klasse A1 zu erwerben, musst Du mind. 16 Jahre alt sein und es muß ein theoretischer und praktischer Unterricht absolviert sowie eine theoretische und praktische Prüfung abgelegt werden.
B196 mit Vorbesitz der Klasse B
Bei fünfjährigem Vorbesitz der Klasse B und einem Mindestalter von 25 Jahren sind folgende Ausbildungsinhalte vorgeschrieben.
Es muss keine theoretische oder praktische Prüfung gemacht werden.
Wichtig!!!
Die B196 Regelung ist nur innerhalb Deutschlands gültig. Fahrten ins oder im Ausland sind nicht erlaubt.
Auch ein Aufstieg von A1 auf A2 nach § 15 FeV ist nicht möglich!!!